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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Data Noah GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der „Data Noah GmbH“ (nachfolgend „DATA.NOAH“) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Nestroyplatz 1, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wien unter FN 217244b, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von DATA.NOAH gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden unabhängig davon ob dieser Unternehmer (iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG) oder Verbraucher (iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG) ist. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn DATA.NOAH dies ausdrücklich und – bei Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (nachfolgend „KSchG“) – schriftlich bestätigt hat.

1.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von DATA.NOAH nicht bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern.

1.3. Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge.

1.4. Sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen, herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, in der jeweils geltenden Fassung; der Auftraggeber bestätigt, dass ihm diese zur Kenntnis gebracht wurden.

1.5. Die AGB bilden mit den maßgeblichen Leistungsverzeichnissen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit DATA.NOAH geschlossen wird.

1.6. Diese AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsverzeichnissen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei DATA.NOAH zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von DATA.NOAH (unter www.datanoah.at) abrufbar.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Vertrag mit DATA.NOAH kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von DATA.NOAH schriftlich, per Telefax, online oder per e-mail angenommen wurde.

2.2. Alle Angebote von DATA.NOAH sind immer unverbindlich.

2.3. Erfolgt die Annahme durch DATA.NOAH nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch DATA.NOAH, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung.

§ 3 Vertragsparteien

3.1. Auftraggeber von DATA.NOAH kann nur eine physische oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen sein.

3.2. DATA.NOAH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von DATA.NOAH eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen.

3.3. DATA.NOAH ist berechtigt alle Angaben des Auftraggebers sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

3.4. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls - erforderlichen behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung von – allenfalls – erforderlichen privatrechtlichen Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter. Diesbezüglich haftet der Auftraggeber DATA.NOAH gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

3.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.

§ 4 Vertragsbeginn und Vertragsdauer

4.1.  Die Mindestvertragsdauer für alle DATA.NOAH Produkte, beträgt 24 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich per eingeschriebenen Brief gekündigt wurde.

4.2. Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.

4.3. Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit DATA.NOAH schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung dies nachweisen.

4.4. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen.

4.5. Hat ein Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von DATA.NOAH für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit DATA.NOAH nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Auftraggeber und DATA.NOAH vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

4.6. Verbraucher können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück treten Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Bei Download Produkten haben sie ebenfalls kein Rücktrittsrecht, wenn DATA.NOAH noch bevor die Rücktrittsfrist abgelaufen ist, mit der Lieferung (z.B. Download Produkt wurde bereits heruntergeladen) begonnen hat und sie der vorzeitigen Vertragserfüllung (d.h. Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist) ausdrücklich zugestimmt haben, sie zur Kenntnis genommen haben, dass bei einem vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung (vor Ablauf der Rücktrittsfrist) kein Rücktrittsrecht mehr zusteht und DATA.NOAH eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt hat, aus welcher sich auch die Zustimmung von ihnen und ihre Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts ergeben. DATA.NOAH wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. Der Widerruf ist zu richten an: Data.Noah GmbH, Nestroyplatz 1, 1020 Wien, office@datanoah.at

4.7.  Widerrufsfolgen für Verbraucher: Wenn Sie diesen Vertrag als Verbraucher widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

4.8. In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Zustimmung von DATA.NOAH wirksam. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftraggeber hat DATA.NOAH hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftraggebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt DATA.NOAH bestehende Rückstände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von DATA.NOAH mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber ausbezahlt werden.

§ 5 Leistungsumfang

5.1.  Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den – allfälligen – sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Leistungsumfang einer Produktgruppe erweitern (z.B. der Umfang der externen Sicherung im Rechenzentrum), wird der Auftraggeber hievon nicht extra verständigt. Der Auftraggeber kommt erst auf ausdrücklichen Wunsch und – sofern vorgesehen – gegen entsprechendes Aufgeld in Genuss des erhöhten Leistungsumfangs. In Fällen des § 8 dieser AGB kann DATA.NOAH die Inanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden beschränken.

5.2. Bei Betriebsversuchen wird DATA.NOAH die vertragliche Leistung im Rahmen der versuchsbedingt eingeschränkten technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringen. Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass sie an einem Versuch teilnehmen, der sowohl der Aufdeckung von Problemen im täglichen Betrieb als auch deren Lösung zum Ziel hat. Eine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung bei Betriebsversuchen kann somit nicht übernommen werden.

5.3. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen der (Daten-) Server oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist DATA.NOAH berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen zu externen (Daten-) Servern zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. DATA.NOAH ist berechtigt, wöchentlich, aus betrieblichen Gründen, an den Servern Wartungsarbeiten durchzuführen. Eine Benachrichtigung des Auftraggebers kann unterbleiben, wenn die Wartungsarbeiten nicht zur Unzeit durchgeführt werden. Innerhalb dieses Zeitraums stehen dem Auftraggeber die Leistungen von DATA.NOAH nicht zur Verfügung. DATA.NOAH hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben.

5.4. DATA.NOAH sagt dem Auftraggeber eine Verfügbarkeit der von DATA.NOAH vertraglich vereinbarten Leistungen während 97,5% des Jahres – abzüglich der Zeiträume gemäß 5.3. – zu. Wird diese Leistungsbereitschaft in einem geringeren Umfang als zu 97,5 %,des Jahres gewährt, werden für die Dauer der Nichterbringung der vereinbarten Leistung die monatlichen Entgelte anteilig erstattet bzw. gegenverrechnet.

5.5. DATA.NOAH erbringt ausschließlich die im Leistungsverzeichnis definierten Leistungen. Sämtliche Kosten für Leistungen und Dienste, die nicht im Leistungsverzeichnis definiert sind und vereinbarungsgemäß durch DATA.NOAH erbracht werden müssen, werden durch den Auftraggeber getragen. Diese nicht von DATA.NOAH zu tragenden Leistungen bzw. Kosten umfassen insbesondere den durch die externe Datensicherung entstehenden Datentransfer.

§ 6 Entgeltentrichtung

6.1.  Die Höhe richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltsbestimmungen von DATA.NOAH. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Versandkosten.

6.2. Die im Auftrag bzw. Bestellung angeführten Preise basieren unter anderem auf Energiekosten, Raumkosten, Gebühren, Steuern, Stromkosten, Hardwarekosten, Softwarekosten und Personalkosten von DATA.NOAH. Sollten sich diese Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung (Erbringung der Leistung) wesentlich verändern, so kann der vereinbarte Preis durch DATA.NOAH entsprechend angepasst werden. Eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern jedoch nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind. Weiters behält sich DATA.NOAH gegenüber dem Auftraggeber ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Umfangs an zur Verfügung stehendem Datenspeicherplatz kommt. DATA.NOAH wird dem Auftraggeber die Preisänderung bekannt geben, wobei der Auftraggeber diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären kann, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. DATA.NOAH ist zudem berechtigt, ein die vereinbarte Speicherkapazität übersteigendes, beanspruchtes Speichervolumen dem Auftraggeber entsprechend dem Leistungsverzeichnis in Rechung zu stellen.

6.3. Der Auftraggeber hat alle für die Form der Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen, sowie sämtliche erforderlichen Informationen unverzüglich bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet für eine reibungslose Abwicklung der Bankeinzugzahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Auftraggeber gesondert zutragen. Wird mit dem Auftraggeber kein Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren vereinbart, so ist DATA.NOAH berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu verlangen.

6.4. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem DATA.NOAH über sie verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Grundentgelte, fixe Leistungsentgelte bzw. bereits feststehende sonstige Entgelte jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu bezahlen. Diese sind mit dem Tag, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Jahres oder der Rechnungsperiode fällig.

6.5. Andere Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen von DATA.NOAH im Voraus zu bezahlen.

6.6. Soweit in den Entgeltbestimmungen keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens sieben Werktage nach Rechnungserhalt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut geschrieben sein. In Fällen des § 8 dieser AGB kann DATA.NOAH eine kürzere Frist festlegen oder die sofortige Bezahlung der Rechnung verlangen.

6.7. Sollte sich der Auftraggeber bereit erklären, seine online-Rechnungen von der DATA.NOAH-Homepage selbst herunterzuladen, hat er keinerlei Anspruch auf gesonderte Zusendung einer Rechnung. Sollte der Auftraggeber seine Rechnungen selbst online herunterladen, ohne mit DATA.NOAH die Zusendung der Rechnungen gegen Kostenersatz vereinbart zu haben, sind die Zahlungen mit dem Verrechnungstermin fällig.

6.8. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung und laufende verbrauchsunabhängige Kosten quartalsmäßig (bezogen auf das Vertragsjahr) im Vorhinein verrechnet werden.

6.9. Im Falle des Zahlungsverzuges kann DATA.NOAH sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften in Höhe von 4 %, bei Unternehmensgeschäften (§ 456 UGB) 8% über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern DATA.NOAH nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist DATA.NOAH berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt DATA.NOAH vorbehalten.

6.10. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen gegen Zahlungen an DATA.NOAH aufrechnen. Für Verbrauchergeschäfte gilt hiervon abweichend: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber DATA.NOAH ist möglich, sofern entweder DATA.NOAH zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von DATA.NOAH anerkannt worden ist. Ist eine Gutschrift nicht möglich, so werden Guthaben nicht ausbezahlt, sondern auf ein vom Auftraggeber DATA.NOAH bekannt zu gebendes Konto überwiesen.

6.11. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DATA.NOAH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen usw. – auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von DATA.NOAH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat DATA.NOAH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DATA.NOAH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen DATA.NOAH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von DATA.NOAH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

6.12. Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.

6.13. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei DATA.NOAH zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.

6.14 Festgehalten wird, dass DATA.NOAH zur Auszahlung von Partnerprovisionen erst nach vertragsgemäß geleisteter Zahlung der Entgelte durch den vom jeweiligen Partner vermittelten Auftraggeber verpflichtet ist. Die zu zahlenden Partnerprovisionen werden jeweils zum darauf folgenden Quartalsende fällig.

§ 7 Neuberechnung von Entgelten

7.1.  Wird bei der Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestellten Datensicherungsentgelten ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Auftraggebers ausgewirkt haben könnte, und lässt sich die richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine pauschale Festsetzung der Datensicherungsentgelte vorzunehmen. Als Grundlage für die Neuberechnung der Datensicherungsentgelte des entsprechenden Verrechnungszeitraumes werden in nach stehender Reihenfolge herangezogen:

a) die Datensicherungsentgelte des gleichen Verrechnungszeitraumes des Vorjahres

b) der Durchschnitt der Datensicherungsentgelte der drei vorher gehenden Verrechnungszeiträume

c) der Durchschnitt der Datensicherungsentgelte der drei nachfolgenden Verrechnungszeiträume.

7.2.  Stehen im Fall der lit. b oder c weniger als drei Verrechnungszeiträume zur Verfügung, so ist der Durchschnitt der Datensicherungsentgelte der vorhandenen Verrechnungszeiträume heranzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, so ist ein angemessener Ausgleich zu treffen.

§ 8 Sonstige Rechte und Pflichten

8.1.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie jegliche sonst einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist insbesondere die interne oder externe Datenspeicherung von Inhalten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden oder gegen österreichische oder internationale Rechtsnormen verstoßen. So insbesondere Daten, die dem Anwendungsbereich des Pornographiegesetzes unterliegen oder deren Speicherung eine Verletzung von Urheberrechten darstellen.

8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, keine Daten zu sichern, über welche dem Auftraggeber kein Verfügungsrecht zusteht bzw. welche die Rechte Dritter beeinträchtigen.

8.4. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass DATA.NOAH keine uneingeschränkte Verpflichtung zur Datensicherung trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich DATA.NOAH anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aus setzen würde. Wird DATA.NOAH die Sicherung von Daten durch Kunden bekannt, über welche diese nicht verfügen dürfen bzw. deren Sicherung (Speicherung) gegen österreichische oder internationale Rechtsvorschriften verstößt, ist DATA.NOAH zur Löschung der intern oder extern gesicherten Daten berechtigt.

8.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DATA.NOAH vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen der vom Auftraggeber gesicherten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, in berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Wird DATA.NOAH entsprechend in Anspruch genommen, so steht DATA.NOAH allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber – außer im Fall groben Verschuldens von DATA.NOAH – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

8.6.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei sonstigem Schadenersatz, DATA.NOAH unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern samt Haftung bei Nichteinhaltung verpflichtet.

8.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinerlei Eingriffe, in von DATA.NOAH betriebene Hardware bzw. Software zu tätigen und jegliche Eingriffe durch nicht von DATA.NOAH hiezu autorisierte Dritte zu unterbinden.

8.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, die von DATA.NOAH auf Externen Servern zu sichernden Daten vor der Übermittlung mit – den dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden – angemessenen Mitteln (z.B. Virenfiltern, Anti-Spyware, Anti-Trojaner-Software, etc) auf schädliche Komponenten hin zu untersuchen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass DATA.NOAH eine Überprüfung der gesicherten Daten auf Vorliegen etwaiger schädlicher Komponenten nicht durchführen kann.

8.9. Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die mit ihm zugeordneten Nutzungs- bzw. Zugangsberechtigungen und „Schlüsseln“ erfolgen ausgehen, und wird DATA.NOAH für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.

8.10. Überlässt DATA.NOAH dem Auftraggeber zur dauernden Inanspruchnahme einer Leistung eine benötigte Hardware, so bleibt diese Eigentum von DATA.NOAH und ist nach Ablauf der Gültigkeit oder anlässlich der Beendigung des Vertrages oder der Vereinbarung über die zusätzliche Leistung DATA.NOAH auf Verlangen zurückzugeben. Der Auftraggeber hat die Hardware vor schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Er hat sie sorgfältig aufzubewahren. Zur Sicherstellung des sorgfältigen Umgangs mit der von DATA.NOAH zur Verfügung gestellten Hardware hat der Auftraggeber bei Übergabe der Hardware eine Kaution zu entrichten. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem separaten Leistungsverzeichnis. Im Falle einer fernmündlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist diese nachträglich schriftlich beizubringen. Sollte die Hardware nach Beendingung des Vertrages nicht innerhalb von einem Monat an DATA.NOAH rückgestellt werden, so ist DATA.NOAH berechtigt eine Pönale in Höhe der dreifachen Kaution in Rechnung zu stellen. Ein die Pönale übersteigender Schaden kann von DATA.NOAH geltend gemacht werden.

8.11. Der Auftraggeber ist für die Funktionstüchtigkeit der selbst bereitzustellenden Komponenten (insbesondere Hardware, Software, Internetanschluss) verantwortlich. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese für die vorgesehene Verwendung auch tatsächlich geeignet sind.

§ 9 Entstörung

9.1.  Der Auftraggeber hat jegliche Störungen oder Mängel am lokalen Netzwerk, oder sonstigen Komponenten, die eine interne oder externe Datensicherung verhindern, unverzüglich DATA.NOAH anzuzeigen und die Entstörung umgehend zu ermöglichen. Jegliche andere Störung, insbesondere betreffend lokales Netzwerk des Auftraggebers, Ethernet Switch, Internetleitung/Internetanbindung bzw. betreffend sonstiger Komponenten fällt in die Sphäre des Auftraggebers und ist somit von diesem auf dessen Kosten zu beseitigen.

9.2. DATA.NOAH wird mit der Behebung von Störungen im Sinne von Pkt. 10.1. innerhalb der in der für die gegenständliche Leistung in maßgeblichen Leistungsverzeichnissen genannten Regelentstörungszeit ohne schuldhafte Verzögerung beginnen. Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt DATA.NOAH jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch.

9.3. Wird DATA.NOAH zu einer Störungsbehebung aufgefordert und wird festgestellt, dass weder eine Störung der technischen Einrichtungen vorliegt noch die Störung von DATA.NOAH zu vertreten ist, so hat der Auftraggeber DATA.NOAH den entstandenen Schaden und insbesondere die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn dies dem Auftraggeber bei einer zumutbaren Fehlersuche offenbar hätte auffallen müssen.

9.4. Wird DATA.NOAH zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Auftraggeber zu vertreten, so sind DATA.NOAH von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen vom Kunden zu bezahlen (vgl. Entgelte nach Aufwand siehe § 23 dieser AGB).

9.5. Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Auftraggebers zur Bezahlung der monatlichen Entgelte.

§ 10 Weitere Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen

10.1.  Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von DATA.NOAH geführt wird sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung DATA.NOAH schriftlich anzuzeigen.

10.2. Nichtbescheinigt zugesandte Erklärungen gelten innerhalb Österreichs mit dem zweiten Werktag (Montags bis Freitags) nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugestellt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zustellfiktion des Absatzes 2 bleibt hiervon unberührt.

10.3.  Sofern der Auftraggeber zustimmt, können – auch rechtlich bedeutsame – Erklärungen von DATA.NOAH dem Auftraggeber mittels elektronischer Medien übermittelt werden.

§ 11 Datenschutz

11.1.  Die Mitarbeiter von DATA.NOAH sind zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Gesicherte verschlüsselte Daten können ohne „Schlüssel“ des Auftraggebers von Niemandem eingesehen werden. Es handelt sich also um anonyme Daten, die nicht der Datenschutzgrundverordnung bzw. dem DSG 2018 unterliegen.

11.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass DATA.NOAH nicht verpflichtet ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten bzw. sonstige gesicherte Daten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.

11.3. DATA.NOAH speichert zum Zweck der Vertragsabwicklung mit dem Kunden personenbezogene Stammdaten der Auftraggeber die akademischen Grade, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses sowie andere vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers DATA.NOAH zur Kenntnis gebrachte personenbezogene Daten. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Verkehrsdaten gespeichert. DATA.NOAH wird spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche die personenbezogenen Stammdaten löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nötig ist. Im Falle von Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen werden die Daten binnen sechs Monaten nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht.

11.4. DATA.NOAH wird im Rahmen der Vertragsabwicklung weiters, personenbezogene Vermittlungsdaten/Verkehrsdaten verarbeiten, die für das Herstellen von Verbindungen zwischen dem Auftraggeber und externen Servern und die Verrechnung von Entgelten sowie zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sind im notwendigen Umfang zu speichern und kann access-Statistik führen; dies ins besondere auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten.Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten an Dritte weitergegeben.

11.5. Die Rechtsgrundlage unserer Verarbeitungstätigkeit ergibt sich insgesamt aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b und f DS-GVO. Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie uns jederzeit kontaktieren oder Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (österreichische Datenschutzbehörde) erheben.

11.6.  Insoweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns beschrieben verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe erläutern.

§ 12 Datensicherheit

12.1.  DATA.NOAH ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Zu diesem Zweck sind alle Daten, welche auf externen (Daten-)Servern gesichert sind, verschlüsselt und nur mit einem beim Auftraggeber befindlichen und von diesem zu erstellenden „Schlüssel“ zu entschlüsseln. Aufgrund der Erstellung des „Schlüssels“ durch den Auftraggeber ist es für DATA.NOAH unmöglich, bei Verlust dieses „Schlüssels“ auf die intern bzw. extern gesicherten Daten zuzugreifen, diese wieder herzustellen zu rekonstruieren. Sollte ein Dritter auf rechtswidrige Art und Weise, bei DATA.NOAH gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt bringen bzw. diese verwenden, so haftet DATA.NOAH dem Auftraggeber gegenüber nur, sofern DATA.NOAH ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten angelastet werden kann.

12.2. Zum Zugriff auf die gesicherten Daten ist ein spezieller „Schlüssel“ notwendig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den bzw. eventuell zusätzliche „Schlüssel“ vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen, diese Daten geheim zu halten und insbesondere nicht auf einer gleichfalls von DATA.NOAH überlassenen Karte zu vermerken oder gemeinsam mit dieser aufzubewahren. Besteht der Verdacht der Kenntnis bzw. einer Kopie des „Schlüssels“ durch unberechtigte Dritte, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den „Schlüssel“ unverzüglich zu ändern.

12.3. Werden Leistungen von DATA.NOAH durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen der Auftragserteilung zur Änderung des „Schlüssels“ bei DATA.NOAH.

§ 13 Gewährleistung

13.1.  Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc. erbringt DATA.NOAH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, als dies unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. DATA.NOAH übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.

13.2.  Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von DATA.NOAH.

13.3. Sofern nicht anders vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, bei gebrauchten Waren 1 Jahr. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Auftraggeber die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin DATA.NOAH den Mangel angezeigt hat.

13.4. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von DATA.NOAH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

13.5. Für Verbrauchergeschäfte gilt hiervon abweichend: DATA.NOAH kann seiner Verpflichtung zur Beseitigung des Mangels zunächst mit Verbesserung und Nachtrag des Fehlenden nachkommen. Erst wenn es DATA.NOAH nicht gelingt den Mangel auf diese Weise in angemessener Zeit zu beseitigen steht dem Verbraucher das Recht zur Preisminderung bzw. – wenn der Mangel nicht geringfügig ist – zur Wandlung zu.

13.6. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Verbrauchergeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen.

13.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von DATA.NOAH bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Auftraggeber oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, weil DATA.NOAH trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

§ 14 Software

14.1.  Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für vom Auftraggeber abgerufene Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die von DATA.NOAH nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Auftraggeber DATA.NOAH vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos.

14.2.  Bei individuell von DATA.NOAH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch ein von beiden Vertragsparteien gegengezeichnetes Leistungsverzeichnis (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei DATA.NOAH, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist

14.3. DATA.NOAH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftragsgebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, oder dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

14.4. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von DATA.NOAH durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von DATA.NOAH.

14.5. Werden von DATA.NOAH gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über interne bzw. externe Datensicherung. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

14.6. Die Software wird von DATA.NOAH, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dem Auftraggeber ausschließlich zur Nutzung während eines aufrechten Vertragsverhältnisses überlassen. Diese ist unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der Hardware des Auftraggebers zu entfernen.

§ 15 Besondere Bestimmungen für Firewalls

15.1.  Bei Firewalls/VPN, die von DATA.NOAH aufgestellt und/oder betrieben und/oder überprüft wurden, geht DATA.NOAH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann.

15.2. Die Haftung von DATA.NOAH für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gelten diesbezüglich nachfolgende Besonderheiten: Die Haftung von DATA.NOAH für Sachschäden ist nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen aus Sachlieferung auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung kann sich DATA.NOAH durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie in angemessener Frist befreien.

§ 16 Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre

16.1.  DATA.NOAH ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn

a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung samt Androhung der Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;

b) der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;

c) der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

d) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis DATA.NOAH vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;

e) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

f) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von DATA.NOAH weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;

g) wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Datensicherungsplatz bzw. pauschal verrechneten externen Datenzugängen einen überproportionalen Datentransfer aufweist;

h) DATA.NOAH Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 3.4.dieser AGB gerechtfertigt hätten und die noch von Bedeutung sind; der Kunde seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert und er keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Sachwalters etc.) beibringt; der Auftraggeber trotz Verlangen von DATA.NOAH keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt; bei dem der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von DATA.NOAH überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in Anspruch genommen werden sollen, bei dem die in lit. a bis j genannten Gründe vorliegen.

16.2. Die durch Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung bzw. Sperre einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung andererseits entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

16.3.  Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von DATA.NOAH auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. Im Falle der Vorauszahlung ist DATA.NOAH daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

16.4. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von DATA.NOAH.

16.5. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von DATA.NOAH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des DATA.NOAH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden Schadenersatzes durch DATA.NOAH bleibt unberührt.

16.6. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer DATA.NOAH zur Fortsetzung der vereinbarten Datensicherung nicht mehr verpflichtet ist. DATA.NOAH ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Daten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche DATA.NOAH gegenüber ableiten.

16.7. Eine Sperre ist am nächstfolgenden Werktag, frühestens jedoch binnen 24 Stunden aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und der Auftraggeber die Kosten der Sperre unter Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine vom Auftraggeber zu vertretende Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der monatlichen Entgelte.

16.8. Für den Auftraggeber ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von DATA.NOAH nicht eingehalten wird.

§ 17 Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers

17.1.  Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers beendet das Vertragsverhältnis (siehe Punkt 17.1. lit c der AGB). Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, welche ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen sechs Werktagen, wobei der Samstag, der Karfreitag sowie der 24. und 31. Dezember nicht als Werktage gelten, ab Konkurseröffnung einen dies bezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Auftraggeber unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen.

§ 18 Tod des Auftraggebers  

Der oder die Rechtsnachfolger des Auftraggebers sind verpflichtet den Tod des Auftraggebers unverzüglich DATA.NOAH anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nach dem DATA.NOAH vom Tod des Auftraggebers in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Auftraggebers. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Auftraggebers bis zur Kenntnis des Todes durch DATA.NOAH angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlass und Erben.

§ 19 Leistungsfristen und Termine, Rücktritt vom Vertrag

19.1.  Die maximale Frist, innerhalb der ein Vertragsgegenstand betriebsfähig bereitzustellen oder zu entstören ist, ist in dem jeweiligen Leistungsverzeichnis angegeben. Im Übrigen sind Leistungsfristen und Termine nur dann gegenüber Unternehmern als Auftraggeber verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.

19.2. Voraussetzungen für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf zumindest grobes Verschulden von DATA.NOAH zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist welche mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

19.3. Kann die Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereitgestellt werden, so ist DATA.NOAH zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber eine ihm von DATA.NOAH gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem Fall hat der Auftraggeber DATA.NOAH die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus. Weiters hat der Auftraggeber bei Verschulden für die Zeit zwischen dem Anbot der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung und dem Rücktritt vom Vertrag oder der Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung das monatliche Entgelt – mindestens jedoch ein volles monatliches Entgelt – zu bezahlen.

19.4. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von DATA.NOAH einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von DATA.NOAH erbrachte Vorbereitungshandlungen. DATA.NOAH steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

§ 20 Haftung

20.1.  DATA.NOAH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. DATA.NOAH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangener Gewinn, verloren gegangene Daten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist die Ersatzpflicht von DATA.NOAH – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegen steht – für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit Euro 3.700,00, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 40.000,00 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

20.2. DATA.NOAH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte behördliche bzw. privatrechtliche Bewilligung oder einer fehlenden Zustimmung Dritter entstehen.

20.3. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

20.4. DATA.NOAH haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit, Authentizität usw intern bzw. extern gespeicherter Daten. DATA.NOAH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. DATA.NOAH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu den gesicherten Daten immer hergestellt werden können oder dass gesicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Zudem wird für sämtliche etwaigen Mangelfolgeschäden keine Haftung übernommen.

20.5. Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu vertreten hat.

20.6. Der Auftraggeber darf Dritten das Abrufen gespeicherter Daten in angemessenen Umfang gestatten. Bei ständiger und alleiniger Benutzung eines Datenzugangs oder bei ausschließlicher Inanspruchnahme eines Datenzugangs durch Dritte haften diese nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen neben dem Auftraggeber für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche als Gesamtschuldner.

§ 21 Änderungen

21.1.  Änderungen der AGB können von DATA.NOAH vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von DATA.NOAH unter www.datanoah.at kund gemacht.

21.2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen sowie besondere Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen für einzelne Dienste und Produkte können wir vornehmen und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuellen Fassungen dieser Bedingungen sind auf unserer Website abrufbar und werden Ihnen auf Wunsch auch zugesandt.

21.3. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls die geänderten AGB von ihm als akzeptiert gelten. DATA.NOAH wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

21.4. DATA.NOAH ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihrer Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.

21.5 DATA.NOAH ist berechtigt, die Wartung einzelner Dienste und Programme einzustellen bzw. Lizenzverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet sind, Sie hiervon mindestens sechs Monate vor Einstellung des Wartungsdienstes bzw. Kündigung der Einzelsoftware zu verständigen.

§ 22 Entgelte nach Aufwand

22.1.  Soweit für die Berechnung der Entgelte nach Aufwand keine auf Durchschnittskostensätze beruhende Pauschale festgesetzt ist, gilt für die Berechnung der erwachsenden Kosten Folgendes:

Die erwachsenden Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Arbeitskosten, den Verwaltungszuschlag und die Transportkosten. Zu den erwachsenden Kosten gehören auch Kosten für Arbeiten, die im Auftrag von DATA.NOAH von Dritten geleistet werden (Unternehmerleistungen). Die Kosten für das Material, das verwendet wird, werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet.

22.2. Die Arbeitskosten werden nach Einheitssätzen für die Arbeitsstunden berechnet. Die Einheitssätze werden aufgrund der bezahlten Gehälter, Löhne und Nebengebühren zuzüglich der Lohnnebenkosten ermittelt. Die Zuschläge für die Überzeit-, Sonn- und Feiertagsarbeitstunden sowie für die Nachtarbeitsstunden werden gesondert berechnet. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitsstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet.

22.3. Der Verwaltungszuschlag wird unter Zugrundelegung der Arbeitskosten entsprechend dem Anteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

22.4. Für die Beförderung von Material und der technischen Einrichtung werden die notwendigen Transportkosten nach Stunden- oder Kilometersätzen berechnet.

§ 23 Rechtsnachfolge

Rechte und Pflichten von DATA.NOAH aus diesem Vertrag können voll inhaltlich ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung übertragen werden. Der Übergeber wird durch geeignete Maßnahmen auf die Vertragsübernahme hinweisen. Die Übernahme der Rechte und Pflichten von DATA.NOAH entfaltet die Rechtswirkung der §§ 1409 ABGB und 38 UGB. Festgehalten wird, dass die abgeschlossenen Verträge im Übrigen von der Übernahme des Vertrages unberührt bleiben.

§ 24 Schlussbestimmungen  

24.1.  Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

24.2. Für diese AGB und die Verträge von DATA.NOAH und dessen Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtstand ist Wien.

24.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

24.4. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern iSd § 1 UGB anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

24.5. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers haben schriftlich zu erfolgen.

24.6. DATA.NOAH ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: DATA.NOAH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

24.7. Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

Letzte Aktualisierung: 07/2018

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